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   BFH, 19.01.1962 - VI 126/61 U   

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https://dejure.org/1962,586
BFH, 19.01.1962 - VI 126/61 U (https://dejure.org/1962,586)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1962 - VI 126/61 U (https://dejure.org/1962,586)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1962 - VI 126/61 U (https://dejure.org/1962,586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der freien Verfügung über Bausparverträge für Anspruch auf Wohnungsbauprämien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 74, 466
  • NJW 1962, 1080 (Ls.)
  • BStBl III 1962, 174
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.02.1960 - I 132/59 U

    Unentgeltlicher Geldanspruch einer Tochter gegen ihren Vater - Als Zinsen

    Auszug aus BFH, 19.01.1962 - VI 126/61 U
    Es muß aber auf jeden Fall klar sein, daß die Beträge allein den Kindern und nicht wieder dem Vater zur Verfügung stehen (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs I 132/59 U vom 2. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 106, Slg. Bd. 70 S. 285, betreffend die Nichtanerkennung von Zinszahlungen auf einen Geldanspruch, den ein Vater seiner Tochter unentgeltlich gegen sich selbst gewährt hat).
  • BFH, 25.09.1959 - VI 47/58 U

    Leistungen von Beiträgen an eine Bausparkasse für ein Betriebszwecken dienendes

    Auszug aus BFH, 19.01.1962 - VI 126/61 U
    Es ist auch unbedenklich, in solchen Fällen aus dem, was später geschehen ist, auf das, was von vornherein gewollt war, zurückzuschließen und es den Beteiligten zu überlassen, nachzuweisen, daß entgegen dieser Vermutung der Vorgang anders abgewickelt worden ist, als es ursprünglich geplant und vereinbart worden war (Urteil des Senats VI 47/58 U vom 25. September 1959, BStBl 1959 III S. 467, Slg. Bd. 69 S. 553).
  • BFH, 05.09.2001 - VIII B 18/01

    Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Grundsätzliche Bedeutung -

    Der Kläger rügt in diesem Zusammenhang eine Abweichung der Vorentscheidung von den BFH-Urteilen vom 19. Januar 1962 VI 126/61 U (BFHE 74, 466, BStBl III 1962, 174) und vom 30. März 1999 VIII R 19/98 (BFH/NV 1999, 1325).
  • BFH, 04.05.1962 - VI 180/59 U

    Gewährung von Prämien für Wohnbausparer

    Der Senat hat im Urteil VI 126/61 U vom 19. Januar 1962 (Slg. Bd. 74 S. 466) ausgesprochen, daß über 18 Jahre alten Kindern eine eigene Prämie zusteht, wenn sie einen eigenen Bausparvertrag abgeschlossen haben, auch wenn ihnen die Sparmittel von den Eltern zur Verfügung gestellt werden.
  • BFH, 13.12.1963 - VI 339/61 U

    Steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen

    Dies allein genügt aber, wie der Bundesfinanzhof wiederholt ausgesprochen hat, bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen für die steuerliche Berücksichtigung nicht, sofern die tatsächliche Durchführung nicht zu einer Änderung der Verhältnisse zwischen den Beteiligten führt oder eine Form gewählt ist, die das wirtschaftlich Erstrebte nicht deckt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 132/59 U vom 2. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 106, Slg. Bd. 70 S. 285, betreffend die Einräumung eines Geldanspruchs an die Tochter durch den Vater, sowie die Urteile des Senats VI 126/61 U vom 19. Januar 1962, BStBl 1962 III S. 174, Slg. Bd. 74 S. 466, betreffend die Schenkung von auf Bausparverträge eingezahlten Beträgen an die Kinder durch den Vater, und VI 178/62 U vom 22. November 1963, Slg. Bd. 78 S. 184, betreffend die "Schenkung" eines dem Schenker wieder zur Verfügung gestellten Betrages).
  • BFH, 30.07.1965 - VI 205/64 U

    Rechtliche Wirkungen der Zurverfügungstellung von mit der Auflage der

    Aus demselben Grund hat übrigens der Senat bereits im Urteil VI 126/61 U vom 19. Januar 1962 (BStBl 1962 III S. 174, Slg. Bd. 74 S. 466) ausgesprochen, daß Kindern, die mit dem Geld ihres Vaters auf ihren Namen lautende Bausparverträge erfüllen, die Bausumme jedoch dem Vater überlassen müssen, keine Wohnungsbau-Prämie zusteht.
  • BFH, 09.07.1965 - VI 174/63 U

    Sparprämien für Angehörige katholischer Orden

    Einen ähnlichen rechtlichen Gesichtspunkt hat der Senat in der Entscheidung VI 126/61 U vom 19. Januar 1962 (BStBl 1962 III S. 174, Slg. Bd. 74 S. 466) herausgestellt, in dem über 18 Jahre alte Kinder auf von ihnen geschlossene Bausparverträge aus Mitteln ihres Vaters Einzahlungen geleistet hatten, aber die Rechte aus dem Bausparvertrag dem Vater überlassen mußten.
  • BFH, 24.11.1967 - VI R 8/66

    Prämienberechtigung bei Abschluss eines Bausparvertrages formell auf den Namen

    Die Wohnungsbauprämien ständen in einem solchen Fall dem Vater bis zum Höchstbetrag zu, nicht dem Sohn (Urteile des FG Kassel I 180/61 vom 16. Februar 1961, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1961, 474, und des BFH VI 126/61 U vom 19. Januar 1962, BFH 74, 466, BStBl III 1962, 174).
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